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Auszubildende, die mehr im Jahr als
7.664 Euro verdienen, müssen Lohnsteuer zahlen. Damit können sie
auch eine Steuererklärung machen. Anträge gibt es beim Finanzamt
oder unter
www.elster.de .
Wer als Auszubildender unter 81,40 Euro Lohnsteuer zahlt, muss
keinen Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer zahlen.
Der Staat unterstützt Sie auch bei Ihren Sparvorhaben, zum Beispiel
mit vermögenswirksamen Leistungen.
Die interessantesten Posten für Berufseinsteiger sind in der Regel
die Werbungskosten. Dazu zählen:
* Bewerbungskosten,
* Umzugskosten,
* Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie
* Kosten für Arbeitsmittel. (zum Beispiel Arbeitsbekleidung,
Gegenstände für die Schule etc.)
Für Werbungskosten rechnet das Finanzamt mit einer Pauschale von
1.044 Euro pro Jahr. Wenn Sie jedoch belegen können, dass Sie für
die obigen Punkte mehr als 1.044 Euro pro Jahr aufwendet, dann
bekommen Sie noch mehr zurück. Wichtig ist, alle Belege sammeln für
die jährliche Steuererklärung.
Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, weil sie
verheiratet sind oder ihre Lehrstelle von der elterlichen Wohnung zu
weit entfernt ist, können bei der Arbeitsagentur
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Wenn die
Ausbildungsvergütung nämlich nicht ausreicht, zahlt das
Arbeitsamt Ihnen eine finanzielle Unterstützung.
Den Antrag müssen Sie beim für Ihren Wohnort zuständigen Arbeitsamt
stellen.
BAB wird in der Regel für ein Jahr bewilligt.
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