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Die Steuererklärung für Auszubildende


 

 


Auszubildende, die mehr im Jahr als 7.664 Euro verdienen, müssen Lohnsteuer zahlen. Damit können sie auch eine Steuererklärung machen. Anträge gibt es beim Finanzamt oder unter www.elster.de .
Wer als Auszubildender unter 81,40 Euro Lohnsteuer zahlt, muss keinen Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer zahlen.
Der Staat unterstützt Sie auch bei Ihren Sparvorhaben, zum Beispiel mit vermögenswirksamen Leistungen.

Die interessantesten Posten für Berufseinsteiger sind in der Regel die Werbungskosten. Dazu zählen:
* Bewerbungskosten,
* Umzugskosten,
* Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie
* Kosten für Arbeitsmittel. (zum Beispiel Arbeitsbekleidung, Gegenstände für die Schule etc.)
Für Werbungskosten rechnet das Finanzamt mit einer Pauschale von 1.044 Euro pro Jahr. Wenn Sie jedoch belegen können, dass Sie für die obigen Punkte mehr als 1.044 Euro pro Jahr aufwendet, dann bekommen Sie noch mehr zurück. Wichtig ist, alle Belege sammeln für die jährliche Steuererklärung.

Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, weil sie verheiratet sind oder ihre Lehrstelle von der elterlichen Wohnung zu weit entfernt ist, können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Wenn die Ausbildungsvergütung nämlich nicht ausreicht, zahlt das Arbeitsamt Ihnen eine finanzielle Unterstützung.
Den Antrag müssen Sie beim für Ihren Wohnort zuständigen Arbeitsamt stellen. BAB wird in der Regel für ein Jahr bewilligt.

 

 

 

 

 

 

 

   
       
 

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