Zurück zur Startseite  

 

 

 


 

 


 ۰
Gerichtsurteile
 ۰ Fachanwälte
 ۰
Gehaltsrechner
 ۰ Wer verdient was ?
 ۰ Berufsbilder
 ۰ Ausbildungsstellen
 ۰
Jobangebote
 ۰ Stellenangebote
 ۰ Bewerbungshelfer

 

Berufsbilder:
Bitte wählen Sie einen Anfangsbuchstaben eines Berufes aus:

   A  B  C  D  E  F  G 
   H  I  J  K  L  M  N
   O  P  Q  R  S  T 
   U  V  W  X  Y  Z

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Gerichtsurteile


 

 
۰
BaföG–Empfänger selbst haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV). Dies ist mit dem BaföG bereits abgegolten. Die Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet sind.
Urteil vom: SG Hamburg 21. März 2005 S 55 AS 124/05 ER

۰ 1 €uro Jobs . Das Sozialgericht Berlin fällte am 18.Juli 2005 ein Urteil dazu. Die Behörde selbst und nicht der Maßnahmeträger hat die Verpflichtung, eindeutig und verbindlich die Arbeitsinhalte, die exakte Arbeitszeit (wöchentlich), und unter anderem auch die Dauer der Maßnahme festzulegen. Erfolgt dies nicht, kann der Hartz–IV–Empfänger diesen Job ablehnen, Sanktionen muss er dann nicht befürchten.
Urteil vom: SG Berlin 18. Juli 2005 S 37 AS 4801/05 ER

۰ Wenn zwei Personen dieselbe Meldeadresse haben, reicht dies nicht, um von einer "eheähnlichen Gemeinschaft" zu sprechen und auszugehen, eine Bedarfsgemeinschaft ist somit nicht zwingend vorliegend. Mitglieder einer WG gehören auch nicht zu einer "Haushaltsgemeinschaft", denn diese Regelung erfasst nur Verwandte oder Verschwägerte i. S. d. §§ 1589 f. BGB.
Urteil vom: BVerfG 2. September 2004 1 BvR 1962/04

۰ Keine Schmerzensgeldnachforderung bei Abfindungsvergleich
Ein Geschädigter, der einen Abfindungsvergleich wegen der erlittenen Schäden schließt, wobei auch nicht absehbare Schäden abgegolten werden, kann nur dann Schmerzensgeld nachfordern, wenn die Schäden mit der im Vergleich vereinbarten Summe in einem schweren Missverhältnis stehen.
Ein solches Missverhältnis ist anzunehmen, wenn die heute zu zahlenden Schadensbeträge zehnmal höher sind, als der im Vergleich vereinbarte und eventuell schon gezahlte Betrag.
Urteil vom: OLG Frankfurt 2003-08-14 1 W 52/03

۰ Abfindungsanspruch älterer Arbeitnehmer
Ein Sozialplan, der älteren Arbeitnehmern bei betriebsbedingter Kündigung weniger Abfindung zuspricht als den jüngeren Arbeitnehmern ist (leider)  rechtmäßig.
Als Begründung dafür wird angeführt, dass die älteren Arbeitnehmer durch den längeren Bezug von Arbeitslosengeld und die bevorstehende Rente besser abgesichert sind als jüngere Arbeitnehmer.
Urteil vom: LarbG Rhein.-Pf. 2001-10-26 3 Sa 916/01

 

Seite 1       Seite 2

 

 

 

 

 

   
       
 

Impressum   :::   Sitemap   :::   Links