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Friseur   /   Friseurin  /  Haarstylist  /  Haarstylist  /  Hairstylist


 

  Die Tätigkeit

Friseure und Friseurinnen beraten Kunden bei der Wahl eines passenden Haarschnitts. Sie waschen, pflegen bzw. schneiden Haare und gestalten die Frisur. Auch kosmetische Behandlungen führen sie durch.
Sie arbeiten vorwiegend in Fachbetrieben des Friseurhandwerks. Beschäftigungsmöglichkeiten finden Friseure und Friseurinnen außerdem in Kur- und Erholungseinrichtungen wie Wellnesshotels und Bäderbetrieben. Darüber hinaus können sie im Einzel- und Großhandel für Haarpflege- und Kosmetikartikeln oder Friseurbedarf tätig werden.
In der Regel üben sie ihre Tätigkeit in Friseursalons und Verkaufsräumen aus. Gegebenenfalls suchen sie ihre Kunden in deren Privat- oder Geschäftsräumen auf.

Die Ausbildung:
Friseur/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO).
Dieser Beruf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in Fachbetrieben des Friseurhandwerks ausgebildet.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Weiterbildungsmöglichkeit zum Meister:
Friseurmeister/innen übernehmen verantwortliche Fach- und Führungsaufgaben vor allem bei Pflege und Schnitt der Haare sowie bei der Gestaltung von Damen- und Herrenfrisuren.
Besonders anspruchsvolle Fachaufgaben erledigen Friseurmeister/innen häufig selbst, beispielsweise die festliche Frisur einer Braut oder die Sonderanfertigung eines Toupets für einen prominenten Kunden. Gleiches gilt für die Beratung und Betreuung besonderer Kunden. In den meist kleineren Handwerksbetrieben führen sie in der Regel alle berufsüblichen Tätigkeiten auch selbst aus.
Als Führungskräfte leiten Friseurmeister/innen einen Frisiersalon, die Damen- oder Herrenabteilung beziehungsweise eine Filiale in einem großen Friseurbetrieb. Dort sind sie für die Personal-, Betriebs- und Arbeitsorganisation sowie die betriebliche Ausbildung zuständig. Sie können selbstständig ein eigenes Friseurgeschäft führen und sind dann für dessen betriebs- und finanzwirtschaftliche Entwicklung verantwortlich. Sie arbeiten vorwiegend in Fachbetrieben des Friseurhandwerks. Beschäftigungsmöglichkeiten finden Friseurmeister und Friseurmeisterinnen außerdem in Kur- und Erholungseinrichtungen wie Wellnesshotels oder Bäderbetrieben. In Büroräumen erstellen sie z.B. Dienstpläne, erledigen betriebliche Abrechnungen und den Schriftverkehr.

Die Ausbildung zum Meister:

Friseurmeister/in ist eine durch die Handwerkskammern geregelte berufliche Fortbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk. Sie erfolgt an Bildungseinrichtungen im Bereich des Handwerks.
Die Dauer der Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung ist sehr unterschiedlich. Teilzeitlehrgänge und Vollzeitlehrgänge dauern von mehreren Wochen bis zu 2 Jahre.

Beruf in der ehemaligen DDR:
nicht bekannt

Verdienst einer Friseurs oder Friseurmeisters ... weiter >>>

 

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